Geordneter und effizienter Ordinationsablauf
Die Ordinationsgehilfin arbeitet in der Arztpraxis zur Unterstützung des ARZTES bei medizinischen
Tätigkeiten, bei Verwaltungsarbeiten und bei der Koordination des Praxisablaufes.
Sie ist keine Hotline-Telefonistin die Auskünfte über diverse Befunde, die aktuelle Patientenzahl
im Wartezimmer, oder die Tatsache „ dass wir zur Zeit ohnehin da sind „ erteilt.
Sie nimmt keine telephonischen „Medikamentenbestellungen“ entgegen.
Jeder Anruf unterbricht grundsätzlich eine gerade durchgeführte Tätigkeit und vermindert deren Effizienz und Qualität
.
Das Telefon ist kein geeignetes Hintertürchen um ungeliebte Wartezeiten zu umgehen.
Jede von den Patienten über eine kassenmedizinisch hinaus geforderte Maßnahme ist als privatärztliche Tätigkeit einzustufen und von den Patienten auch entsprechend zu bezahlen.
Dies gilt insbesondere für das Ausstellen von Bestätigungen aller Art, Gutachten, das Ausfüllen von allen möglichen vorstellbaren und unvorstellbaren Formularen und Versicherungsattesten,
sowie auch für das Ausdrucken von fachärztlichen Befunden oder Arztbriefen aus dem Krankenhaus.
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